Erklärung der Verfügbarkeit

Einleitung zur Erklärung

Das Marschallamt der Woiwodschaft Małopolska (Urząd Marszałkowski Województwa Małopolskiego) verpflichtet sich, die Verfügbarkeit seiner Website gemäß den Vorschriften des Gesetzes vom 4. April 2019 über die digitale Verfügbarkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen zu gewährleisten. Die Verfügbarkeitserklärung bezieht sich auf die Website visitmalopolska.pl.

Datum der Veröffentlichung der Website 2019-06-12.

Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2019-09-23.

Die Website entspricht teilweise dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Verfügbarkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen.

Unvereinbarkeiten:

  • Manche Elemente der Website haben einen zu geringen Kontrast,
  • Keine Überschriften-Hierarchie,
  • Die PDF-Dateien der Website sind Personen mit Behinderungen nicht vollständig zugänglich.
  • Nicht alle Filme der Website besitzen Untertitel und Audiobeschreibungen.

Die Erklärung wurde am 2019-09-23

Die letzte Überprüfung und Aktualisierung erfolgte am 2023-02-21

Diese Erklärung beruht auf der Selbsteinschätzung der öffentlichen Einrichtung.

Rückmeldungen und Kontaktdaten

Bei Problemen mit der Verfügbarkeit der Website nehmen Sie bitte Kontakt auf mit

Marek Pietras - Koordinator der Behörde für digitale Verfügbarkeit:

E-Mail-Adresse: dostepnosc@umwm.malopolska.pl
Telefon: 12 63 03 502
Mobiltelefon 516 676 510 (SMS).

Achtung! Anträge auf Bereitstellung einer nicht verfügbaren Information sowie Verlangen, die digitale Verfügbarkeit zu gewährleisten, können auf demselben Weg vorgebracht werden.

Wir teilen Ihnen höflich mit, dass gemäß dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Verfügbarkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen jeder das Recht hat, von einer öffentlichen Einrichtung die digitale Bereitstellung einer bezeichneten Website, mobilen Anwendung oder ihrer Elemente zu verlangen, eventuell die Gewährleistung eines alternativen Zugangs gemäß den im Gesetz beschriebenen Bedingungen. Im Falle einer Ablehnung kann der Antragsteller Beschwerde unter Anwendung der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzbuchs vom 14. Juni 1960 einlegen sowie auch den Bürgerrechtsbeauftragten www.rpo.gov.pl benachrichtigen.

Gebäudebezogene Zugänglichkeit

Aufstellung der Standorte/Gebäude, die von der Behörde genutzt werden

Krakau (Kraków):

  1. ul. Racławicka 56 Gebäude A
  2. ul. Racławicka 56 Gebäude B
  3. ul. Basztowa 22
  4. ul. Zacisze 5
  5. ul. Zacisze 7
  6. ul. Królewska 57
  7. ul. Wielicka 72 Gebäude A
  8. ul. Wielicka 72 Gebäude B
  9. ul. Radziwiłowska 1

Sonstige:

  1. Außenstelle in Tarnów, al. Solidarności 5-9
  2. Außenstelle in Nowy Sącz, ul. Jagiellońska 52
  3. Außenstelle in Oświęcim, ul. Górnickiego 1
  4. Außenstelle in Nowy Targ – Lokaler Informationspunkt für EU-Fonds (Lokalny Punkt Informacyjny Funduszy Europejskich) in Nowy Targ, al. 1000-lecia 44
  5. Außenstelle in Miechów, ul. Warszawska 10
  6. Außenstelle in Zakopane, ul. Kościeliska 7
  7. Lokaler Informationspunkt für EU-Fonds in Chrzanów, ul. Grunwaldzka 5
  8. Lokaler Informationspunkt für EU-Fonds in Tarnów, ul. Wałowa 10
  9. Außenstelle in Nowy Targ – Lokaler Informationspunkt für EU-Fonds (Lokalny Punkt Informacyjny Funduszy Europejskich) in Nowy Targ, al. 1000-lecia 44

Die Charakteristik der einzelnen Gebäude, die die Mindestanforderungen an die architektonische Zugänglichkeit gemäß Art. 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2019 über die Gewährleistung der Zugänglichkeit für Personen mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt, ist im digitalen Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen (BIP) der Behörde verfügbar.

An jedem Standort der Behörde befindet sich im Außenbereich eine Informationstafel. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Gebäude Informationstafeln mit Angabe der Nummern der Stockwerke und Zimmer, die von der Behörde genutzt werden. In mehrstöckigen Gebäuden befinden sich ähnliche Informationen in den Fahrstühlen. Die meisten Standorte verfügen im Erdgeschoss über eine Kundenservicestelle und/oder einen Empfangsbereich. Dort erteilen Mitarbeiter Informationen über die Anordnung der Räumlichkeiten im Gebäude. Eine Sprachinformation befindet sich auch bei der Beschreibung der gebäudebezogenen Zugänglichkeit im digitalen Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen (BIP) der Behörde.

Die Behörde gewährleistet Personen mit Assistenzhund den Zugang zu den Gebäuden..

Im Falle einer Evakuierung werden in den Gebäuden in Abhängigkeit vom Standort akustische Warnsysteme, akustische Signale oder eine Alarmanlage aktiviert. An den übrigen Standorten werden zur Bekanntgabe des Alarms Megafone und Sprachmitteilungen eingesetzt.

An allen Standorten der Behörde stützt sich die Evakuierung von Personen mit besonderen Bedürfnissen auf die Unterstützung durch Personen, denen an jedem Standort bzw. in jedem Stockwerk des Gebäudes im Evakuierungsfall bestimmte Funktionen zugewiesen sind.

Informations- und kommunikationsbezogene Erreichbarkeit

Die Behörde bietet die Dienste eines Gebärdendolmetschers an, die über die Website www.malopolska.pl verfügbar sind. Ein Kunde, der eine solche Kommunikationsweise nutzt, kann selbständig eine Fernverbindung mit dem Dolmetscher herstellen oder diese Dienste im Sitz der Behörde überall dort in Anspruch nehmen, wo sich ein entsprechend ausgestatteter Arbeitsplatz mit Computer und Kamera, Internetzugang sowie Mikrofon/Lautsprecher befindet. Diese Dienste sind in allen Standorten der Behörde verfügbar. Eine Kennzeichnung für die Gebärdendolmetscher-Dienste in Form eines Piktogramms mit Gebärden formenden Händen ist an den Kundenservicestellen sowie den Sekretariaten von Standorten angebracht, die keine gesonderten Servicebereiche besitzen.

Eine Kommunikationshilfe für schwerhörige Personen sind Induktionsschleifen an folgenden Standorten:

  • ul. Wielicka 72 (Gebäude B) – Hauptinformationspunkt für EU-Fonds (Główny Punkt Informacyjny Funduszy Europejskich) sowie Konferenzraum Nr. 106,
  • ul. Racławicka 56 (Gebäude B) – Kundenservicestelle (Erdgeschoss) sowie Saal des Regionalparlaments der Woiwodschaft Małopolska (Sejmik Województwa Małopolskiego) (siebter Stock),
  • ul. Basztowa 22 – Kundenservicestelle (Erdgeschoss),
  • Lokale Informationspunkte für EU-Fonds – Kundenservicebereich.

Auf der Website der Behörde befinden sich eine Information über den Umfang der Tätigkeit der Behörde in Polnischer Gebärdensprache sowie eine Datei, die denselben Text, der maschinell vorgelesen wird, enthält.

Auf der Website der Behörde befindet sich eine Information über den Umfang der Tätigkeit der Behörde in leichter Sprache (ETR)).

Auf Antrag einer Person mit besonderen Bedürfnissen gewährleistet die Behörde einen Kundenservice in der in diesem Antrag bezeichneten Form.

Im Falle des Antrags, einen Kunden mit besonderen Bedürfnissen in einem Raum unmittelbar am Eingang zum Gebäude der Behörde zu bedienen, kommt der zuständige Mitarbeiter zum Kunden. Einen Antrag auf einen derartigen Kundenservice kann man im Empfangsbereich stellen bzw. telefonisch unter +48 12 630 33 33 oder per E-Mail an urzad@umwm.malopolska.pl mitteilen.

Zugänglichkeitskoordinatoren des Marschallamts

Marta Zając - Koordinatorin für gebäudebezogene sowie informations- und kommunikationsbezogene Zugänglichkeit

Telefon: 12 63 03 250
E-Mail-Adresse Marta.Zajac@umwm.malopolska.pl

Marek Pietras - Koordinator für digitale Verfügbarkeit

Telefon: 12 63 03 502
Mobiltelefon 516 676 510 (SMS)
E-Mail-Adresse Marek.Pietras@umwm.malopolska.pl.